Wie lassen sich Mitarbeitende am Unternehmen beteiligen? Was ändert sich 2025 bei der Mehrwertsteuer? Und welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten an Feiertagen? Die dritte Ausgabe des UP|DATE 2024 greift diese Fragen auf und informiert über weitere Entwicklungen bei Steuern, Versicherungen, Erbrecht und Sozialversicherungen.
Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeitende über Beteiligungen stärker in die unternehmerische Verantwortung einzubinden, kann viele Vorteile haben. Beteiligungsmodelle fördern die langfristige Bindung, stärken das Verständnis für unternehmerische Entscheidungen und ermöglichen es Mitarbeitenden, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.
Damit ein solches Modell die gewünschte Wirkung erzielt, braucht es eine strukturierte und ganzheitliche Planung. Neben der Ausgestaltung der Beteiligung müssen unter anderem die finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Folgen berücksichtigt werden. Der Beitrag zeigt, welche Fragen Unternehmen vor der Einführung klären sollten und weshalb eine frühzeitige Planung entscheidend ist.
Geändertes Mehrwertsteuergesetz
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das geänderte Mehrwertsteuergesetz. Die Neuerungen betreffen unter anderem die Plattformbesteuerung, den Umgang mit Subventionen sowie die Zusammenarbeit von Gemeinwesen. Je nach Geschäftsmodell können sich daraus neue Pflichten oder Anpassungen bei der Abrechnung ergeben. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Prozesse, Verträge und Systeme von den Änderungen betroffen sind.
Feiertage im Arbeitsrecht
Ob Weihnachten, Ostern oder der 1. August: Feiertage sind für viele Arbeitnehmende eine willkommene Auszeit vom Berufsalltag. In der Praxis entstehen jedoch regelmässig Fragen. Wer hat Anspruch auf einen bezahlten freien Tag? Was gilt, wenn ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag fällt? Und wie werden Teilzeitmitarbeitende behandelt? UP|DATE erläutert die wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundsätze.
Kurznews
Die Kurznews informieren über die neuen Steuertarife und Steuerabzüge ab 2025, die Neuregelungen bei der Versicherungsvermittlung sowie Entwicklungen im internationalen Erbrecht.
Beiblatt Sozialversicherungen
Wie immer liegt der letzten Ausgabe des Jahres das Beiblatt mit den ab 2025 geltenden Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherungen bei.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und stehen Ihnen bei Fragen zu diesen oder anderen Treuhandthemen gerne zur Verfügung.
Das vollständige UP|DATE finden Sie hier als PDF:


