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Arbeiten im Ausland: So vermeiden Sie Stolperfallen

Arbeiten im Ausland ist für viele Mitarbeitende attraktiv – ob im Homeoffice, während einer Workation oder als Grenzgänger. Für Schweizer Arbeitgeber entstehen dabei jedoch Fragen zu Sozialversicherungen, Steuern, Bewilligungen und Versicherungen. Eine sorgfältige Prüfung vor der Abreise schützt beide Seiten vor unangenehmen Überraschungen.

Welche Regeln gelten, hängt vom Aufenthaltsland, der Dauer und der konkreten Arbeitsform ab. Wer vorübergehend in einem EU- oder EFTA-Staat arbeitet, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in der Schweiz sozialversichert. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welchem Sozialversicherungssystem die betreffende Person untersteht.

Bei regelmässiger Remote Arbeit aus dem ausländischen Wohnsitzstaat können besondere Abkommensregeln gelten. Deshalb sollten Unternehmen die sozialversicherungsrechtliche Situation für jeden Einzelfall prüfen und die erforderlichen Bescheinigungen frühzeitig beantragen.

Steuerpflicht und Bewilligungen prüfen

Auch steuerlich ist die Situation nicht immer eindeutig. Die bekannte 183-Tage-Regel darf nicht isoliert betrachtet werden. Entscheidend sind unter anderem das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen, der Wohnsitz und die konkrete Beschäftigungssituation. Für Unternehmen kann zusätzlich das Risiko entstehen, im Ausland unbeabsichtigt eine Betriebsstätte zu begründen.

Daneben müssen je nach Land Arbeitsbewilligungen, Visa und der Versicherungsschutz geklärt werden. Die Zustimmung des Arbeitgebers sollte immer schriftlich erfolgen.

Klare Regeln für Remote Work

Unternehmen sollten festlegen, aus welchen Ländern und für welche Dauer mobiles Arbeiten erlaubt ist. Ebenso wichtig sind Vorgaben zu Datenschutz, IT-Sicherheit, Erreichbarkeit und Meldepflichten. Unterstützung bei grenzüberschreitenden Steuerfragen bietet unsere Steuerberatung.

Der Ratgeberbeitrag von UP|DATE Plus fasst die wichtigsten Punkte und eine praktische Checkliste zusammen:

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