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Sozialversicherungsbeiträge 2026: Die wichtigsten Kennzahlen

Die Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2026 bleiben in vielen Bereichen unverändert. Dennoch gibt es wichtige Neuerungen: Erstmals wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Ausserdem können bestimmte Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich geschlossen werden. Das Merkblatt von TREUHAND|SUISSE bietet dazu einen kompakten Überblick.

Bei unselbstständig Erwerbenden beträgt der Beitrag an AHV, IV und EO weiterhin insgesamt 10,6 Prozent des Bruttolohns. Dabei übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmende je 5,3 Prozent. Zusätzlich liegt der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung bei 2,2 Prozent, wobei dieser ebenfalls hälftig aufgeteilt wird.

Weitere wichtige Kennzahlen:

  • Minimale AHV-Rente: CHF 1’260 pro Monat
  • Maximale AHV-Rente: CHF 2’520 pro Monat
  • BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22’680 pro Jahr
  • BVG-Koordinationsabzug: CHF 26’460
  • Gesetzlicher BVG-Mindestzinssatz: 1,25 Prozent
  • Maximaler Säule-3a-Beitrag mit Pensionskasse: CHF 7’258
  • Maximaler Säule-3a-Beitrag ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288

 

Was ist 2026 neu?

Ab 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Allerdings ist sie in den aufgeführten monatlichen Rentenbeträgen nicht enthalten.

Zudem können Versicherte bestimmte Beitragslücken in der Säule 3a erstmals rückwirkend für das Jahr 2025 schliessen. Dafür müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So muss beispielsweise der ordentliche Beitrag für das laufende Jahr vollständig einbezahlt sein.

Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende sollten die neuen Kennzahlen deshalb bei Lohnabrechnungen, Budgetierung und Vorsorgeplanung berücksichtigen. Bei Fragen bietet AMW Unterstützung im Bereich Finanzen und Personal.

Das Merkblatt enthält ausserdem sämtliche Beiträge und Leistungen der ersten, zweiten und dritten Säule:

UP|DATE Sozialversicherungen 2026 (Quelle: Treuhand Suisse)