Das revidierte Erbrecht schafft mehr Spielraum bei der Nachlassplanung, Vereine profitieren von einer höheren MWST-Umsatzgrenze und die Probezeit bietet Unternehmen und Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihre Zusammenarbeit im Alltag zu prüfen. Das UP|DATE 02/22 ordnet die wichtigsten Neuerungen und Fragen ein.
Erbrecht – was hat sich geändert?
Das revidierte Schweizer Erbrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es trägt modernen Familien- und Lebensmodellen stärker Rechnung und erweitert den verfügbaren Spielraum bei der Nachlassplanung.
Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs reduziert. Der Pflichtteil der Eltern ist vollständig entfallen. Unverändert blieb der Pflichtteil von Ehepartner und eingetragenen Partner. Dadurch kann ein grösserer Teil des Nachlasses frei zugewiesen werden – beispielsweise an Lebenspartner, Stiefkinder oder eine Person, die ein Familienunternehmen übernehmen soll.
Bestehende Testamente und Erbverträge sollten daraufhin überprüft werden, ob sie weiterhin dem eigenen Willen entsprechen. Informationen zu den Änderungen bietet der Bundesrat.
Mehrwertsteuer – gute Nachrichten für Vereine
Für Vereine und gemeinnützige Institutionen gelten verschiedene steuerliche Erleichterungen. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die MWST-Umsatzgrenze für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bei 250’000 statt zuvor 150’000 Franken.
Damit werden mehr Organisationen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Entscheidend ist allerdings nicht jeder Geldzufluss, sondern der für die MWST massgebende Umsatz. Vereine sollten ihre Einnahmen deshalb weiterhin sorgfältig unterscheiden und regelmässig überprüfen.
Probezeit – kennenlernen, aber richtig
Ob eine langfristige Zusammenarbeit funktioniert, lässt sich während des Bewerbungsprozesses nur begrenzt beurteilen. Die Probezeit gibt beiden Seiten die Möglichkeit, Aufgaben, Erwartungen und Arbeitsweise im Alltag kennenzulernen.
Damit diese Phase ihren Zweck erfüllt, braucht es klare Ziele, regelmässiges Feedback und einen offenen Austausch. Unklarheiten oder unterschiedliche Erwartungen sollten frühzeitig angesprochen werden. So wird die Probezeit zu einer fairen Entscheidungsgrundlage für Unternehmen und Mitarbeitende.
Kurznews
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