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Antizyklischer Kapitalpuffer wird aktiviert

Aufgrund der Preisentwicklung für Wohnliegenschaften und der deutlichen Zunahme an vergebenen Hypotheken hat die Schweizerische Nationalbank SNB dem Bundesrat beantragt, den «antizyklischen Kapitalpuffer» zu reaktivieren.

Die SNB verfügt seit 2012 über dieses Instrument. Der Bundesrat hatte es erstmals im Februar 2013 aktiviert und im März 2020 wieder ausser Kraft gesetzt. Nationalbank und Bundesrat wollten den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe gewähren.

Inzwischen überwiegen aber die Risiken auf dem Immobilienmarkt, sodass der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank den sektoriellen Kapitalpuffer reaktiviert hat.

Was soll mit der Reaktivierung erreicht werden?

Mit der Reaktivierung dieses Puffers verfolgen Nationalbank und Bundesrat das Ziel die Banken robuster zu machen, damit sie künftig höhere Ausfälle von Hypotheken auffangen können, ohne selber ins Wanken zu kommen. Zudem verteuert der Puffer indirekt die Vergabe von Hypotheken, was den Run auf Eigenheime etwas abbremsen soll.

Was ist der Antizyklischer Kapitalpuffer – Erklärung der SNB

Der antizyklische Kapitalpuffer ist eine (präventive) makroprudenzielle Massnahme für die Finanzstabilität im Rahmen des Regelwerks von Basel III, die in der Schweiz seit 2012 zur Verfügung steht. Wird der Kapitalpuffer aktiviert, werden die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Verwundbarkeiten am Kredit- und Immobilienmarkt aufbauen.

Indem die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, gestärkt wird, soll der Bankensektor vor den Folgen exzessiven Kreditwachstums geschützt werden. Zudem erhöhen sich durch eine Aktivierung die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Verwundbarkeiten entgegenwirken kann. Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, z.B. auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5% der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank.

Gelangt die SNB zum Schluss, dass eine Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Puffers notwendig ist, stellt sie dem Bundesrat nach Konsultation der FINMA einen entsprechenden Antrag. Im Februar 2013 beschloss der Bundesrat erstmals, den sektoriellen, d.h. einen auf Hypothekarkredite zur Finanzierung von Wohnliegenschaften in der Schweiz ausgerichteten, antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Im Januar 2014 wurde der Kapitalpuffer von 1% auf 2% der entsprechenden risikogewichteten Positionen erhöht. Ende März 2020 genehmigte der Bundesrat den Antrag der SNB auf Deaktivierung des Kapitalpuffers, um den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe zu gewähren. Im Januar 2022 reaktivierte der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank den sektoriellen Kapitalpuffer auf 2,5% der risikogewichteten Positionen auf inländischen Wohnliegenschaftshypotheken. Dies, weil die Gründe, die zur Deaktivierung führten, nicht mehr gegeben waren und sich gleichzeitig die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt seit der Deaktivierung erhöht hatten. (Quelle: SNB)