Per 1. Januar 2024 wurde die Mehrwertsteuer in der Schweiz erhöht. Unternehmen mussten ihre Rechnungen, Verträge und Buchhaltungssysteme entsprechend anpassen. Die neuen Sätze gelten weiterhin und betreffen den Normalsatz, den reduzierten Satz und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen.
Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024: die Sätze
Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
| Steuersatz | bis Ende 2023 | seit 2024 |
|---|---|---|
| Normalsatz | 7,7 % | 8,1 % |
| Reduzierter Satz | 2,5 % | 2,6 % |
| Beherbergung | 3,7 % | 3,8 % |
Entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Das Rechnungs- oder Zahlungsdatum allein ist nicht ausschlaggebend.
Besondere Fälle richtig behandeln
Besondere Aufmerksamkeit erforderten Teilrechnungen, Vorauszahlungen, Serviceverträge und Abonnemente. Auch bei Rücksendungen, Rabatten oder Stornierungen mussten Firmen prüfen, welcher Steuersatz zur ursprünglichen Leistung gehörte.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass Rechnungen, Preisangaben und Buchhaltungssysteme die korrekten Sätze verwenden. Die aktuell geltenden Werte bestätigt auch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Bei Fragen unterstützt Sie unsere Steuerberatung.
Das Merkblatt von TREUHAND|SUISSE erläutert die Umstellung und verschiedene Praxisfälle:


