Eine Sanierung von Dach oder Fassade kann eine grosse finanzielle Belastung für die einzelnen Eigentümer bedeuten. Um in Fällen umfangreicher baulicher Massnahmen über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen, ist eine nachhaltige Planung notwendig. Die Eigentümer können zur Deckung gemeinschaftlicher Kosten Vorschüsse in den Erneuerungsfonds leisten.
Zweck und Handhabung
Bei einem Erneuerungsfonds handelt es sich um ein geäufnetes zweckgebundenes Sondervermögen, das die finanzielle Belastung der Stockwerk- oder Miteigentümer über den Lebenszyklus der Immobilie stabilisiert.
Die Errichtung eines Erneuerungsfonds kann im Begründungsakt oder im Reglement verankert werden. Er kann auch nachträglich an der Versammlung mit einfachem Mehr beschlossen werden.
Die Beitragshöhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann von den Eigentümern bestimmt werden. Entweder ist die Höhe der Beiträge reglementarisch bestimmt oder durch die Versammlung beschlossen. Sofern keine anderslautende reglementarische Bestimmung vorliegt, können die Beiträge mit einfachem Mehr von der Eigentümerversammlung geändert werden.