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MWST-Umsatzgrenze für Vereine erhöht

Damit mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden können, hat das Parlament die dafür massgebliche Umsatzgrenze angehoben. Sie liegt neu bei 250’000 Franken statt bei 150’000 Franken.
Der Nationalrat folgte am Dienstag oppositionslos dem Kompromissvorschlag des Ständerats. Die grosse Kammer hatte vergangene Woche noch auf 200’000 Franken beharrt, der Ständerat wollte ursprünglich eine Freigrenze von 300’000 Franken. Mit der Zustimmung zum Kompromiss ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr. Diese Werte hätten sich mit der ersten Version des Ständerats von 300’000 Franken in etwa verdoppelt. Mit 250’000 Franken ist der Ausfall entsprechend wieder etwas kleiner.

Der Bundesrat war ursprünglich gegen die steuerliche Entlastung von Sport- und Kulturvereinen. Die Vorlage führt seiner Ansicht nach zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung. Schliesslich gab Finanzminister Ueli Maurer seine Opposition gegen die Vorlage aber auf – und stellte sich hinter den Kompromissvorschlag des Ständerats (Quelle: SDA).