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Personalkosten berechnen: Diese Sozialabgaben fallen an

Die Personalkosten eines Unternehmens bestehen nicht nur aus dem Bruttolohn. Hinzu kommen Beiträge an Sozialversicherungen, Familienzulagen, Unfall- und Krankentaggeldversicherung sowie die berufliche Vorsorge. Als grobe Orientierung kann mit zusätzlichen Kosten von rund 15 Prozent gerechnet werden – je nach Vorsorgelösung und Versicherungsrisiko kann der Aufschlag jedoch deutlich höher ausfallen.

AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung

Jeder Arbeitgeber muss einer AHV-Ausgleichskasse angeschlossen sein und die Löhne seiner Mitarbeitenden abrechnen. Die Beiträge an AHV, IV und EO betragen 2026 insgesamt 10,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in je 5,3 Prozent.

Für die Arbeitslosenversicherung werden bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200 insgesamt 2,2 Prozent erhoben. Auch diese Beiträge werden je zur Hälfte getragen. Der frühere Solidaritätsbeitrag auf höheren Lohnanteilen wird seit 2023 nicht mehr erhoben.

Zusätzlich stellt die Ausgleichskasse dem Arbeitgeber Verwaltungskosten in Rechnung. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Kasse. Eine Übersicht der aktuellen Beitragssätze bietet die SVA Zürich.

Familienausgleichskasse

Arbeitgeber müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen. Die Beiträge unterscheiden sich nach Kanton und Ausgleichskasse und gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers. Bei der SVA Zürich beträgt der Beitragssatz 2026 beispielsweise 1,025 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns.

Unfallversicherung

Alle Arbeitnehmer:innen sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Die Prämie für Berufsunfälle bezahlt der Arbeitgeber. Die Prämie für Nichtberufsunfälle darf dagegen den Mitarbeitenden belastet werden. Der versicherte Höchstlohn beträgt CHF 148’200 pro Jahr. Die effektiven Prämien hängen insbesondere von der Branche und dem Unfallrisiko des Betriebs ab.

Bestimmte Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden bei der Suva versichern. Die übrigen Betriebe können einen zugelassenen Unfallversicherer wählen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Gesundheit.

Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung ist grundsätzlich nicht obligatorisch. Eine Versicherungspflicht kann sich jedoch aus einem Gesamtarbeitsvertrag ergeben. Ohne Versicherung bleibt der Arbeitgeber bei Krankheit im Rahmen der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung verpflichtet.

Üblicherweise deckt die Krankentaggeldversicherung nach einer vereinbarten Wartefrist 80 Prozent des versicherten Lohns. Die Prämien können vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in aufgeteilt werden.

Berufliche Vorsorge

Der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen 2026 grundsätzlich Arbeitnehmer:innen mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von mindestens CHF 22’680. Die Versicherung beginnt frühestens am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Bis Ende des Jahres, in dem die versicherte Person 24 Jahre alt wird, sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. Danach beginnt zusätzlich das Alterssparen.

Die Höhe der Beiträge hängt vom Alter, dem versicherten Lohn und dem Vorsorgeplan ab. Der Arbeitgeber muss insgesamt mindestens gleich hohe Beiträge leisten wie sämtliche versicherten Mitarbeitenden zusammen. Die aktuellen Grundlagen erläutert das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Beispielrechnung für die gesamten Personalkosten

Die folgende Berechnung basiert auf einem Bruttojahreslohn von CHF 100’000 und beispielhaften Versicherungs- und Vorsorgeprämien:

Bruttojahreslohn

AHV/IV/EO
ALV
AHV-Verwaltungskosten
Familienausgleichskasse (FAK)
Berufsunfallversicherung (BU)
Krankentaggeld-versicherung (KTG)
Berufliche Vorsorge/Pensionskasse (PK)
Gesamte Personalkosten

5.300%
1.100%
0.700% (Annahme)
1.025%
0.800% (Annahme)
0.350% (Annahme)
Beispielwert

CHF   100’000.00

CHF       5’300.00
CHF       1’100.00
CHF            74.20
CHF       1’025.00
CHF          800.00
CHF          350.00
CHF       6’700.00
CHF   115’349.20

In diesem Beispiel liegen die zusätzlichen Personalkosten bei rund 15,3 Prozent des Bruttolohns. Ferien, Feiertage, Weiterbildungen, Arbeitsmittel oder weitere freiwillige Leistungen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

AMW unterstützt Unternehmen bei der Lohnbuchhaltung und Personaladministration.