Die Wertquote drückt die Rechtsposition des einzelnen Stockwerkeigentümers gegenüber den anderen aus. Sie bezieht sich sowohl auf die Rechte als auch auf die Pflichten des Stockwerkeigentümers.

Qualifiziertes Mehr

Das Gesetz oder das Reglement können bestimmte Beschlüsse der Eigentümerversammlung dem qualifizierten Mehr nach Köpfen und Wertquoten unterstellen. Die Wertquote spielt somit eine wichtige Rolle bei der Beschlussfassung. Mit einem solchen Mehrheitserfordernis wird die Minderheit besser berücksichtig, welche einen grösseren wirtschaftlichen Anteil am Stockwerkeigentum hält. Die Beschlussfähigkeit beim qualifizierten Mehr ist an die Anwesenheit der Hälfte der Stockwerkeigentümer, welche gleichzeitig zumindest die Hälfte der Wertquoten vertreten, gebunden.

Beschlüsse die das qualifizierte Mehr erfordern (nicht abschliessend)

  • Wichtigere Verwaltungshandlungen, z.B. die Veränderung der Benutzungsweise oder der Abschluss / die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen
  • Nützliche bauliche Massnahmen
  • Luxuriöse bauliche Massnahmen, welche gegen den Willen eines Stockwerkeigentümers vorgenommen werden
  • Erlass des Reglements

Beschlüsse die die Einstimmigkeit erfordern (nicht abschliessend)

  • Luxuriöse bauliche Massnahmen
  • Verfügungen über das Stammgrundstück
  • Errichtung eines Vorkaufsrechts
  • Unterzeichnung des Begründungsaktes

Verteilung von Kosten und Erträgen

Die Stockwerk- oder Miteigentümer haben sich im Umfang ihrer Wertquote an den gemeinschaftlichen Kosten und Lasten zu beteiligen und entsprechende Beiträge zu leisten.

Erträge aus gemeinschaftlichen Teilen, wie zum Beispiel Mieterträgen für Parkplätze oder die Abwartswohnung werden unter Vorbehalt anderslautender Vereinbarungen ebenfalls im Verhältnis der Wertquoten aufgeteilt. In der Regel wird aber auf die Verteilung der Erträge verzichtet und die Einnahmen werden dazu verwendet um gemeinschaftliche Kosten zu bezahlen oder den Erneuerungsfonds zu äuffnen.