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Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2024

Die Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2024 blieben in vielen Bereichen unverändert. Gleichzeitig traten wichtige Neuerungen bei der AHV und der beruflichen Vorsorge in Kraft. Hier finden Unternehmen und Versicherte die zentralen Kennzahlen kompakt zusammengefasst.

Die Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung betragen insgesamt 10,6 Prozent des Bruttolohns. Dabei übernehmen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils 5,3 Prozent. Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung mit 2,2 Prozent auf Löhnen bis CHF 148’200 pro Jahr. Auch dieser Beitrag wird je zur Hälfte getragen.

Zu den wichtigsten Kennzahlen für 2024 gehören ausserdem:

  • minimale AHV-/IV-Rente: CHF 1’225 pro Monat
  • maximale AHV-/IV-Rente: CHF 2’450 pro Monat
  • maximale Ehepaarrente: CHF 3’675 pro Monat
  • BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22’050 pro Jahr
  • BVG-Koordinationsabzug: CHF 25’725
  • maximaler Säule-3a-Beitrag mit Pensionskasse: CHF 7’056
  • maximaler Säule-3a-Beitrag ohne Pensionskasse: CHF 35’280

 

Was änderte sich 2024?

Mit der Reform AHV 21 wurde der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler. Versicherte können ihre Altersrente deshalb teilweise vorbeziehen oder aufschieben. Zudem können Personen, die über das Referenzalter hinaus arbeiten, auf den AHV-Freibetrag verzichten. Dadurch lassen sich zusätzliche Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen bei der Rentenberechnung berücksichtigen.

In der beruflichen Vorsorge blieb ein Grossteil der Grenzbeträge unverändert. Allerdings wurde der gesetzliche BVG-Mindestzinssatz von 1 auf 1,25 Prozent erhöht.

Da die konkreten Beiträge unter anderem vom Erwerbsstatus, vom Kanton und von der Vorsorgelösung abhängen, lohnt sich eine individuelle Prüfung. AMW unterstützt Unternehmen gerne in den Bereichen Finanzen und Personal.

Alle Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2024 und weitere Vorsorgekennzahlen finden Sie im Merkblatt:

Sozialversicherungsbeiträge 2024 (Quelle: Treuhand Suisse)