Die Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2025 bringen verschiedene Anpassungen bei Renten, Grenzbeträgen und Vorsorgeleistungen. Deshalb finden Sie hier die wichtigsten Kennzahlen für Unternehmen, Arbeitgebende und Versicherte kompakt zusammengefasst.
Die Beiträge an AHV, IV und Erwerbsersatzordnung betragen weiterhin insgesamt 10,6 Prozent des Bruttolohns. Dabei übernehmen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils 5,3 Prozent. Hinzu kommt die Arbeitslosenversicherung mit insgesamt 2,2 Prozent auf Löhnen bis CHF 148’200 pro Jahr. Auch dieser Beitrag wird je zur Hälfte getragen.
Zu den wichtigsten Kennzahlen für 2025 gehören ausserdem:
- minimale AHV-/IV-Rente: CHF 1’260 pro Monat
- maximale AHV-/IV-Rente: CHF 2’520 pro Monat
- maximale Ehepaarrente: CHF 3’780 pro Monat
- BVG-Eintrittsschwelle: CHF 22’680 pro Jahr
- BVG-Koordinationsabzug: CHF 26’460
- maximaler Säule-3a-Beitrag mit Pensionskasse: CHF 7’258
- maximaler Säule-3a-Beitrag ohne Pensionskasse: CHF 36’288
Was hat sich 2025 geändert?
Die AHV- und IV-Renten wurden per Anfang 2025 an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Dadurch erhöhten sich gleichzeitig verschiedene Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge und der Säule 3a. Zudem wurde der AHV-/IV-/EO-Mindestbeitrag für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige auf CHF 530 pro Jahr angehoben.
Da die konkrete Belastung unter anderem vom Erwerbsstatus, vom Kanton und von der Vorsorgelösung abhängt, lohnt sich eine individuelle Prüfung. AMW unterstützt Unternehmen gerne in den Bereichen Finanzen und Personal.
Alle Sozialversicherungsbeiträge per 1. Januar 2025 sowie weitere Angaben zur AHV und zur zweiten und dritten Säule finden Sie im Merkblatt von TREUHAND|SUISSE:
Sozialversicherungen 2025 (Quelle: Treuhand Suisse)


